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Winterdienst
Winterdienst
 
  Soviel Spaß Ski- und Schlittenfahren bereiten mögen, mit dem Schnee und der Kälte im Winter wird es auch glatt auf den Straßen. Nichts gegen Wintersport im Urlaub, aber im Alltagsleben halten sich die Freuden über das kühle Weiß in Grenzen. Besonders dann, wenn der Weg zur Arbeit oder nach Hause zum halsbrecherischen Abenteuer wird.


Damit es nicht soweit kommt, sollten Sie der Räum- und Streupflicht nachkommen. Diese besagt, dass auf Gehwegen Schnee direkt nach dem Schneefall und Glätte unverzüglich nach ihrem Entstehen bekämpft werden müssen, und zwar in einer für Fußgänger erforderlichen Breite von mindestens einem Meter.

Unser Winterdienst setzt bereits dann ein, wenn der Schneefall nur noch unerheblich andauert (z.B. Niedergehen von Schneegriesel oder nur noch wenigen Schneeflocken). Die Schnee- und Glättebeseitigung wird auf Grundlage des Straßenreinigungsgesetzes vom 19. Dezember 1978 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin – GVBI. Seite 2501), zuletzt geändert durch Artikel VII des Eigenbetriebs- Reformgesetzes vom 9. Juli 1993 (GVBI. Seite 319ff.) durchgeführt.

So sehr wir den Winterfreuden in der Freizeit frönen, so energisch treten wir Gefahren im winterlichen Alltag entgegen. Sie können auf ausgebildete Fachkräfte vertrauen, die mit Spezialmaschinen und Handarbeit für eine gründliche, schonende und umweltfreundliche Auftragserfüllung sorgen.

Gefahren beseitigt und Sport frei.

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